
Fachinformation Entgeltabrechnung 02/2020
Die steuerliche Behandlung von Fahrrädern, E-Bikes und Elektro-Fahrzeugen, die von den Firmen ihren Arbeitnehmern zur privaten Nutzung überlassen werden, ist inzwischen schon fast zu einer eigenen Wissenschaft geworden. Die nachfolgende Kurzübersicht soll Ihnen helfen den Überblick zu bewahren.
Außerdem ergeben sich interessante Entwicklungen zum Thema „Was bedeutet zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“: die vor kurzem ergangenen BFH-Urteile sollen nun doch, entgegen ersten Aussagen der Finanzverwaltung, durch eine gesetzliche Neuregelung ausgehebelt werden. Es bleibt abzuwarten, ob ein diesbezüglicher Gesetzentwurf sich letztendlich durchsetzt.
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