
Lukas Wolf
- Sozialversicherungsfachangestellter
- Ausbildung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- langjährige Praxiserfahrung in der Entgeltabrechnung von verschiedenen Unternehmen und überwiegend mit SAP-System
Zahlen Sie Ihren Mitarbeitenden Zuschläge für Sonntage, Feiertage oder Nachtschichten (SFN-Zuschläge)? Oder haben Sie vor, dies in naher Zukunft zu tun? In diesem Fall ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu den Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenzen dieser Zuschläge zu verstehen. Der Gesetzgeber bietet für solche Zahlungen steuerliche Vorteile.
Obwohl Payroll-Systeme die SFN-Zuschläge normalerweise automatisch und korrekt berechnen, vorausgesetzt, dass die Systeme und Lohnarten ordnungsgemäß eingerichtet sind, haben viele Verantwortliche im Payroll-Bereich dennoch häufig Schwierigkeiten, die Abrechnungsergebnisse vollständig zu verstehen und zu überprüfen. Außerdem fällt es ihnen oft schwer, diese Ergebnisse den Mitarbeitenden verständlich zu erklären.
In diesem praxisorientierten Webinar bieten wir Ihnen Unterstützung. Unser Dozent vermittelt Ihnen das nötige Grundwissen und bietet anhand praxisnaher Beispiele die erforderliche Hilfestellung. Sie lernen, unter welchen Voraussetzungen die SFN-Zuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich das notwendige Wissen, um die Abrechnung von SFN-Zuschlägen in Ihrem Unternehmen optimal zu gestalten!

Als technische Voraussetzungen sollten – neben einer schnellen Internetverbindung – ein Headset bzw. Mikro und Lautsprecher vorhanden sein. Pro Teilnehmer ist ein eigener PC/Laptop erforderlich.
Prüfen Sie vorab die spezifischen Voraussetzungen für Ihr Online-Seminar.
Dieses Seminar ist als firmeninternes Seminar buchbar. Selbstverständlich können die Themenschwerpunkte nach Ihren individuellen Anforderungen zusammengestellt werden. Ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein individuelles Weiterbildungskonzept sowie ein unverbindliches Angebot.