
Fachinformation Entgeltabrechnung April 2018
Unsere neue Fachinformation befasst sich im ersten Kapitel mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es zeigt den Unterschied zwischen der „alten“ und „neuen“ BAV-Welt auf und geht auf Details zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ein, der auch bei bestehenden BAV-Regelungen grundsätzlich ab 2019 bzw. 2022 zu leisten ist. Gerne steht Ihnen unser Geschäftsführer und zugelassener Rentenberater für Workshops bzw. Beratungsleistungen in Fragen zur betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.
Im zweiten Kapitel werden die neuesten Aussagen der Finanzverwaltung zum Thema „Firmenfahrzeuge“ dargestellt.
Zu Beginn des neuen Jahres gab es – bedingt durch ein neues Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes – in der Praxis einige Irritationen hinsichtlich der Frage, ob erfolgsabhängige Vergütungen (z.B. Umsatzprovisionen) bei der Prognoseberechnung zur Ermittlung des „regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts“ zu berücksichtigen sind oder nicht. Die in dem Rundschreiben getätigte Aussage, dass generell keine Berücksichtigung stattfinden darf, wurde inzwischen etwas relativiert. Die Inhalte des diesbezüglichen Besprechungsergebnisses erfahren Sie am Ende dieser Fachinformation.
Und hier noch ein kleiner Überblick über unsere nächsten Seminarveranstaltungen:
- BAV und Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Betriebliche Altersversorgung in der Entgeltabrechnung
- Versorgungsbezüge und Zahlstellenverfahren in SAP® HCM
- Die Abrechnung von Versorgungsbezügen und Zahlstellenverfahren
- Brennpunkte in der Sozialversicherung
- Brennpunkte in der Lohnsteuer
- Brennpunkte im Arbeitsrecht und neue Datenschutzverordnung
- Grundlagen Entgeltabrechnung – Kompaktseminar