Sozialversicherungswerte 2026: Neue Rechengrößen im Überblick

Sozialversicherungswerte 2026: Neue Rechengrößen im Überblick

Voraussichtliche Rechengrößen 2026 stehen fest

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 veröffentlicht, mit dem relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für 2026 festgelegt werden.

Erhöhung der Rechengrößen und ihre Auswirkungen

Alle Rechengrößen werden erhöht. Das hat in der betrieblichen Praxis zur Konsequenz, dass allein schon deshalb die Sozialabgaben für Gutverdienende ab Januar 2025 steigen werden.

Details zu den neuen Rechengrößen für 2026

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung für das Jahr 2026 soll 47.460 Euro betragen. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 3.955 Euro. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze soll für das Jahr 2026 auf 77.400 Euro festgesetzt werden. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 6.450 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung soll 69.750 Euro betragen. Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 5.812,50 Euro. Diese Werte gelten auch für die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V für das Jahr 2026. In der allgemeinen Rentenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze erstmals die Marke von 100.000 Euro übersteigen und auf 101.400 Euro jährlich steigen, was umgerechnet auf den Monat 8.450 Euro ergibt.

Gesetzliche Vorgaben und Fortschreibung der Werte

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben, so dass mit der Verordnung die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung insbesondere für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 festgelegt werden.

Berechnung der Rechengrößen für das Jahr 2026

Um die maßgeblichen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2025 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2024 fortgeschrieben. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (vgl. § 68 Absatz 2 SGB VI).

Die Lohnzuwachsrate in Deutschland im Jahr 2024 beträgt 5,16 Prozent.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Erfahren Sie mehr in unseren Jahreswechselseminaren – und profitieren Sie bis zum 31. Oktober von 10 % Rabatt auf alle offenen Termine. Melden Sie sich jetzt an!

Übersicht Jahreswechselseminare



Mit unseren Seminar-News informieren wir Sie über Neuerungen in der Entgeltabrechnung und unsere kommenden Seminartermine.