Änderungen im eAU-Datenaustauschverfahren zum 1. Januar 2025

Änderungen im eAU-Datenaustauschverfahren zum 1. Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 werden zahlreiche Detailänderungen im eAU-Datenaustauschverfahren umgesetzt. Unter anderem gibt es Verbesserungen bei der Rückmeldung stationärer Krankenhausaufenthalte, Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation der Kranken- und Rentenversicherung werden elektronisch auf eAU-Anfragen der Arbeitgeber zurückgemeldet und es gibt einige neue Rückmeldegründe für spezifische Fallkonstellationen.

Erweiterung des eAU-Abrufverfahrens ab Juli 2025

Ab Juli 2025 kommt es dann zu einer weiteren Ausdehnung des eAU-Abrufverfahrens. Mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz wurde Ende August 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen, dass Vorsorge-, Rehabilitationsleistungen und Krankenhausbehandlungem zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls in das eAU-Abrufverfahren integriert werden. Auch in diesen Fällen werden eAU-Anfragen der Arbeitgeber von den Krankenkassen künftig ab Juli 2025 elektronisch mit Abwesenheitsinformationen aus den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet, sobald den Krankenkasen die entsprechenden Informationen und Entlassmitteilungen vorliegen.

Übergangsregelungen bis Juli 2025

Sofern Arbeitnehmer aktuell Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen und Krankenhausbehandlungen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen, gehen eAU-Abfragen der Arbeitgeber bei den Krankenkassen ins Leere. Sie werden mit dem Rückmeldegrund „Nachweis liegt nicht vor“ von den Krankenkassen beantwortet. Bis Juli 2025 haben Arbeitnehmer den Arbeitgebern im Falle einer Abwesenheit die entsprechenden Liegebescheinigungen in Papierform zur Verfügung zu stellen.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Weitere Änderungen sind aktuell für 2025 nicht avisiert. Größere Optimierungen wie die Integration der privaten Krankenversicherung in den Datenaustausch oder die proaktive Rückmeldung der Vorerkrankungszeit stehen aktuell nicht auf der Agenda.

Mehr zu den Neuregelungen erfahren Sie in unserem Kurzwebinar „Neuerungen im Datenaustausch eAU zum 1. Januar 2025“. Melden Sie sich gleich an!

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