
Kurzinformation Entgeltabrechnung – Fahrräder/E-Bikes
Aufgrund einer aktuellen Entwicklung zum Thema Gehaltsumwandlung bei Leasingmodellen für Fahrräder und E-Bikes möchten wir Ihnen heute eine Kurzinfo zu diesem Thema zusenden. Nach einem koordinierten Ländererlass der Finanzbehörden sind nun diese E-Bikes entgegen der gesetzlichen Regelung bei erstmaliger Überlassung in den Jahren 2019 bis 2021 auch steuerbegünstigt. Allerdings ist die Überlassung zur privaten Nutzung nicht komplett steuerfrei, wie bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassenen Fahrrädern, sondern der geldwerte Vorteil (1%) ist nur auf den halben Bruttolistenpreis zu rechnen.
Weitere Infos entnehmen Sie der Kurzinformation.
Kurzinformationen herunterladen
Hier geht’s zu unserem Seminarkalender