Wichtige Minijob-Neuerung zum 1. Juli 2026 – Gleich zum kostenlosen Webinar anmelden!

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Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft getreten. Das Gesetz bringt auch Neuerungen für geringfügige Beschäftigungen mit sich.

Es sieht vor, dass Arbeitnehmer in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder aufheben können.

Hintergrund

Seit 2013 sind geringfügig entlohnt Beschäftigte rentenversicherungspflichtig. Sie können sich aber von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen.

Neuregelung ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 haben in der Rentenversicherung befreite geringfügig entlohnt Beschäftigte einmalig die Möglichkeit, eine erfolgte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in ihrer Beschäftigung auf Antrag wieder aufzuheben.

Damit werden sie wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung.

Antrag und Umsetzung

Hierzu ist ein Antrag des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich.

Wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Befreiung vorliegen haben Arbeitgeber betroffene Arbeitnehmer im DEÜV-Meldeverfahren bei der Minijob-Zentrale umzumelden.

Die Entscheidung wirkt für die Dauer der gesamten geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht erneut widerrufen werden.

Besondere Konstellationen

Besonderheiten gibt es bei Mehrfachbeschäftigungen und Unterbrechungen der Beschäftigung zu beachten.

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Minijob-Änderungen zum 01. Juli 2026



Mit unseren Seminar-News informieren wir Sie über Neuerungen in der Entgeltabrechnung und unsere kommenden Seminartermine.