
Kassensturz und Hauptfehler im Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV)
Erstes Fazit nach einem halben Jahr DaBPV
Das erste halbe Jahr mit dem Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV) in der betrieblichen Praxis ist durch.
Bis Ende des Jahres 2025 sind von Arbeitgebern und Zahlstellen ca. 80 Millionen initiale Anfragen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie ebenso viele Rückmeldungen über das neue Datenaustauschverfahren abgewickelt worden.
Stabile Abläufe in der Praxis
Die betriebliche Praxis zeigt, dass das Verfahren insgesamt stabil und problemlos funktioniert und Arbeitgeber und Zahlstellen auch sehr zeitnah ihre Rückmeldungen auf Anfragen des BZSt erhalten. Bis auf wenige Tage, an denen technische Updates am Datenaustausch vorgenommen wurden und es zu zuvor angekündigten „Downtimes“ kam.
Die fünf häufigsten Fehler im Datenaustausch
Kürzlich hat die Datenstelle der Rentenversicherung, über die der DaBPV technisch abgewickelt wird, über die TOP 5 Fehlerquellen im Datenaustausch informiert. Mit Blick auf Dezember 2025 wurden bei 4.65 Millionen Anfragen knapp 528.000 Fehlerrückmeldungen erzeugt. Das waren die TOP 5:
PUEG_0009_F Eine identische Anfrage darf nicht mehr als 1 mal in den letzen 30 Tagen übermittelt werden. (302.777)
PUEG_1008_F Für die Verknüpfung aus IdNr, OrdBg, KDNr und Zuordnungsmerkmal ist bereits ein Abonnement vorhanden. (114.727)
PUEG_1009_F Für die benannte Kombination aus IdNr, OrdBg, KdNr und Zuordnungsmerkmal ist eine Abmeldung nicht möglich, weil kein Abonnement vorhanden ist. (79.440)
PUEG_3006_F Die IdNr konnte nicht verifiziert werden. (15.768)
PUEG_3007_F Eine Anmeldung für diese IdNr ist nicht zulässig. (15.005)
Mehr als die Hälfte der Fehlerrückmeldungen betrifft doppelte bzw. erneute Anfragen zum selben Arbeitnehmer/Versorgungsbezieher, die vermeidbar sind.
Probleme bei der Erfassung von Kindern
Herausfordernd und problematisch bleibt im Jahr 2026, dass nicht alle in der Pflegeversicherung relevanten Kinder im DaBPV enthalten sind.
Beispielsweise Stiefkinder, vor 1993 geborene Kinder oder Kinder, die im Ausland leben.
Diese Kinder müssen Arbeitnehmer oder Versorgungsbezieher selbst gegenüber der beitragsabführenden Stelle nachweisen, damit sie bei der Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt werden können.
Neue Frist für manuelle Nachweise ab 2026
Eingeführt wurde hierfür ab dem 1. Januar 2026 eine neue Sechs-Monats-Frist für manuelle Nachweise außerhalb des Datenaustauschverfahrens.
Ausblick: Anfragevolumen 2026 und darüber hinaus
Ab 2026 wird von einem jährlichen Anfragevolumen von ca. 25 Millionen Datensätzen und genauso vielen Antworten ausgegangen. Dazu kommen noch drei Millionen proaktive Meldungen durch das BZSt.
Weitere Informationen in unseren Webinaren
Mehr dazu erfahren Sie in unserem neuen Kurzwebinar
„DaBPV – Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung“. Melden Sie sich gleich an!
DaBPV – Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung
