
Neuerungen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, die gesetzliche Unfallversicherung auf die veränderten Schutzbedarfe der heutigen Zeit auszurichten. Dafür wurde das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, das am 28. August 2024 den Deutschen Bundestag passiert hat.
Das Gesetz beinhaltet auch für Arbeitgeber relevante Neuregelungen:
Versicherungsschutz für Studenten, die Studienarbeiten erstellen:
Es wird klargestellt, dass Studierende, die ihre Abschlussarbeit oder ihre in der Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschriebenen Studienarbeiten erstellen, in den Versicherungsschutz der Unfallversicherung einbezogen werden. Das gilt auch, wenn sie außerhalb der Hochschule erstellt werden. Es werden damit solche Tätigkeiten unter Versicherungsschutz gestellt, die wegen ihrer Eigenart zum Beispiel in einem Unternehmen ausgeführt werden. Zum Beispiel Untersuchung betrieblicher Prozesse, Meinungsumfragen auf der Straße oder in Betrieben, anderweitige Untersuchungen.
Erweiterung des Wegeunfallversicheurngsschutzes:
Der Wegeunfallversicherungsschutz bei der Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita wird an das Umgangsrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geknüpft. Hierdurch stehen neben den leiblichen Eltern aus demselben Haushalt zukünftig auch ein getrenntlebendes Elternteil, ein im Haushalt lebender neuer Lebenspartner und andere in einem engen Verhältnis zum Kind stehende Personen unter Schutz.
Anpassung des Sterbegeldes
Das Sterbegeld wird von einem Siebtel der Bezugsgröße auf zwei Siebtel der Bezugsgröße angehoben, um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in vergangenen Jahren gerecht zu werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Höhe des Sterbegeldes die regelmäßig anfallenden Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzt.
Neues Betriebsstättenverzeichnis
Es wird ein neues bundeseinheitliches Verzeichnis von Betriebsstätten durch die DGUV aufgebaut. Das soll für eine einheitliche und aktuelle Datenlage sorgen. Das hilft sowohl der Unfallversicherung als auch den Arbeitsschutzbehörden der Länder, um Prävention zur Verhütung von Unfällen zu stärken und die Kontrollen effizienter zu gestalten. Das neue Verzeichnis wird von Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Unfallversicherung und den zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder mit Daten versorgt.
Betriebsstätten und Besichtigungsorte sollen zum Zwecke der Prävention möglichst umfassend gespeichert werden.
Für den Aufbau und die Nutzung des bundesweiten Betriebsstättenverzeichnisses wurden mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz die notwendigen gesetzlichen Regelungen geschaffen, so dass die DGUV auch entsprechende Personal- und Finanzressourcen für die Umsetzung der Konzeption des Betriebsstättenverzeichnisses einsetzen kann. Es ist eine fünfjährige Pilotphase für die Einführung des Betriebsstättenverzeichnisses vorgesehen.
Sie soll es den Beteiligten ermöglichen, einzelne Teile des Verfahrens schrittweise umzusetzen und zu erproben.
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