
Kranken- und Pflegeversicherung wird teurer
Für Arbeitnehmer wird es im kommenden Jahr in der Sozialversicherung teuer. Neben dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen um über sechs Prozent, kommen auf Arbeitnehmer auch steigende Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung zu.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der GKV steigt auf 2,5 %
Für das Jahr 2025 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent angehoben.
Die konkrete Bekanntmachung dazu hat das Bundesministerium für Gesundheit mit einwöchiger Verspätung am 6. November 2024 gemäß § 242a Absatz 2 SGB V im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird jährlich neu ermittelt. Der GKV-Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung führt jährlich bis zum 15. Oktober eine Prognose für das jeweils folgende Jahr durch. Das ist Teil der Schätzung zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt. Auf dieser Basis trifft das Bundesministerium für Gesundheit regulär jeweils bis zum 1. November die Entscheidung.
Bei Arbeitnehmern, die gesetzlich krankenversichert sind, ist nicht der durchschnittliche Zusatzbeitrag, sondern der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse relevant, den die Krankenkassen selbst festlegen. Aufgrund der Anpassung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ist mit Erhöhungen der individuellen Zusatzbeiträge der Kassen zum Jahreswechsel zu rechnen.
Der durchschnittliche Beitragssatz ist aber beispielsweise für den Beitragszuschuss wichtig, den Arbeitgeber privat krankenversicherten Beschäftigten über der Jahresarbeitsentgeltgrenze zahlen müssen und er gilt für Praktiktanten mit einem Arbeitsentgelt bis 325,00 Euro monatlich, Menschen mit Behinderung und Personen in Einrichtungen der Lebenshilfe und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Pflegeversicherungsbeitrag steigt ebenfalls
Am 9. November 2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 vorgelegt. Die Verordnung sieht vor, dass der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent festgelegt werden soll.
Das entspricht einer Anhebung von 0,2 Prozentpunkten. Aktuell beträgt der Beitragssatz 3,4 Prozent. Für Kinderlose ab dem 23. Geburtstag steigt der Beitrag insgesamt 4,2 Prozent.
Die Anpassung führt zu Mehreinnahmen für die Pflegeversicherung von 3,7 Milliarden Euro. Mit der Anhebung des Beitragssatzes ist die Finanzierung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder gesichert.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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