Die neue „Flexi-Rente“ kommt

Die neue „Flexi-Rente“ kommt

Lange hatte die Berliner Koalition über die sog. „Flexi-Rente“ beraten. Zwischendurch sah es so aus, als wäre das im Koalitionsvertrag definierte Vorhaben ganz gestorben. Nun hat man sich doch überraschender Weise recht schnell innerhalb der Koaliton auf die Eckpunkte in einem Koalitionsbeschluss vom 11.11.2015 geeinigt.

Bekanntlich können Arbeitnehmer bereits mit 63 Jahren in die vorgezogene mit Abschlägen versehene Altersrente gehen (Altersrente für langjährig Versicherte bei Vorliegen von 35 Wartezeitjahren). Viele Menschen würden gerne noch länger arbeiten, aber eben nicht unbedingt in Vollzeit. Viele hören dann früher gleich ganz auf. Stattdessen soll es die so genannte Flexi-Rente geben. Wer in Teilrente geht, und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeitet, der soll künftig mehr von seinem Zuverdienst behalten können.

Die Flexi-Rente will erreichen, dass die Beschäftigten auch gegen Ende ihres Erwerbslebens mehr Lust auf Job haben, weil sie es sich besser einteilen können, die Unternehmer länger von Fachwissen und Erfahrung ihrer älteren Mitarbeiter profitieren und die Stärkung der Altersvorsorge auch in der letzten beruflichen Etappe klar im Blick haben.

Die Teilrente ab 63, die bisher kaum genutzt wird, soll künftig stufenlos möglich sein. Derzeit können Teilrentner nur wählen, ob sie eine vorgezogene Rente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder von zwei Dritteln der Altersrente beziehen wollen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden flexibilisiert. Oberhalb eines Freibetrags von 450 Euro sollen bis zu einer Obergrenze nur 40 Prozent des Zuverdiensts von der Rente abgezogen werden.

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Lesen Sie auch in unserer Fachinfo November die weiteren Eckpunkte der geplanten Neuregelungen, die ab 1.7.2016 in Kraft treten sollen.

 



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