
Rentenkommission legt Abschlussbericht vor: 33 Empfehlungen mit weitreichenden Folgen für Arbeitgeber
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission (Alterssicherungskommission) hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Ziel des Reformpakets ist es, das deutsche Alterssicherungssystem langfristig finanziell tragfähig und generationengerecht aufzustellen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben angekündigt, die Vorschläge als Gesamtpaket möglichst vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Auswirkungen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben könnten:
Weitere Anpassung der Regelaltersgrenze
Bis zum Jahr 2031 wird die Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1964 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für die Zeit danach empfiehlt die Kommission eine weitere moderate Anpassung, sofern die Lebenserwartung weiter steigt. Auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognosen des Statistischen Bundesamtes würde dies bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate auf 67,5 Jahre steigt. Gleichzeitig spricht sich die Kommission für eine regelmäßige Überprüfung der zugrunde liegenden Annahmen und Rahmenbedingungen aus.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Beschäftigte künftig tendenziell länger im Erwerbsleben verbleiben und Personalstrategien verstärkt auf ältere Belegschaften ausgerichtet werden müssen.
Änderungen bei vorgezogenen Altersrenten
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren künftig abzuschaffen. Zudem soll die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte zeitnah von derzeit 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Darüber hinaus spricht sich die Kommission ausdrücklich gegen eine Regelung aus, die einen Renteneintritt allein auf Grundlage der Anzahl der Beitragsjahre ermöglichen würde.
Reform der Altersteilzeit
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die jeweilige Regelaltersgrenze zu koppeln. Zugleich soll das Altersteilzeit-Blockmodell künftig nicht mehr möglich sein. Nach Auffassung der Kommission setzt dieses Modell Anreize für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben und reduziert Beschäftigungspotenziale älterer Arbeitnehmer. Das klassische Teilzeitmodell soll hingegen erhalten bleiben, da Beschäftigte weiterhin aktiv im Unternehmen tätig bleiben und ihr Wissen sowie ihre Erfahrung einbringen können.
Für Arbeitgeber könnte dies langfristig zu einer stärkeren Bindung erfahrener Fachkräfte führen und die Personalplanung im Übergang zum Ruhestand verändern.
Keine Ausweitung der Beitragsbasis
Die Kommission empfiehlt, am bisherigen Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Arbeitsentgelte festzuhalten. Die Beiträge sollen weiterhin paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung. Auch die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung soll unverändert bleiben. Damit würde die Finanzierungsstruktur der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich beibehalten.
Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs
Nach den Empfehlungen der Kommission soll der Sonderstatus von Minijobs künftig entfallen. Ausnahmen könnten lediglich für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden, da bei ihnen keine dauerhafte Begrenzung der Arbeitsmarktteilnahme zu erwarten ist.
Für Arbeitgeber könnte dies erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigungsmodelle, Personalstrukturen und Lohnnebenkosten haben. Insbesondere Unternehmen mit einem hohen Anteil geringfügig Beschäftigter müssten ihre Personalplanung entsprechend anpassen.
Einführung einer kapitalgedeckten gesetzlichen Zusatzrente
Die Kommission empfiehlt die Einführung eines zusätzlichen, kapitalgedeckten Beitrags zur gesetzlichen Altersvorsorge nach schwedischem Vorbild. Vorgesehen ist ein zusätzlicher Beitragssatz von insgesamt zwei Prozent, der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Die Einführung soll schrittweise erfolgen – idealerweise ab 2028 – und jährlich um jeweils 0,5 Prozentpunkte ansteigen, um die Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte planbar zu gestalten. Die eingezahlten Beiträge sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Ziel ist es, langfristig zusätzliche Renditen zu erwirtschaften und dadurch das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wieder spürbar anzuheben. Ein Teil der zusätzlichen Belastungen soll nach Einschätzung der Kommission mittelfristig durch andere Reformmaßnahmen ausgeglichen werden.
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Kommission empfiehlt, bereits im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zur stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu entwickeln. Besonderes Augenmerk soll auf Branchen und Beschäftigtengruppen gelegt werden, in denen die bAV bislang unterdurchschnittlich verbreitet ist. Die gemeinsam von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern erarbeiteten Vorschläge sollen anschließend in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen. Langfristiges Ziel ist eine nahezu flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, um gemeinsam mit der gesetzlichen Rente ein lebensstandardsicherndes Versorgungsniveau im Alter zu gewährleisten.
Für Arbeitgeber dürfte die betriebliche Altersversorgung damit künftig noch stärker an Bedeutung gewinnen – sowohl als Instrument der Fachkräftegewinnung und -bindung als auch als Bestandteil moderner Vergütungs- und Vorsorgekonzepte.
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