
Uwe Frank
- Rentenberater und Geschäftsführer der LOHNAKAD GmbH
- Seit 25 Jahren als Dozent in den Themenbereichen der Entgeltabrechnung sowie der betrieblichen und gesetzlichen Rentenversicherung tätig
Seit 1.1.2019 schreibt das Betriebsrentenstärkungsgesetz die verpflichtende Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in den Durchführungswegen Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds in Höhe von grundsätzlich 15% von dem Entgeltumwandlungsbetrag der Arbeitnehmer vor.
Diese verpflichtende Arbeitgeberleistung betraf zunächst nur solche Zusagen, die ab dem 1.1.2019 vereinbart worden sind. Ab dem 1.1.2022 müssen nun auch ältere Zusagen entsprechend bezuschusst werden.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche Verpflichtungen Sie als Arbeitgeber im Detail haben und wie Sie diese rechtssicher umsetzen können.
Dabei wird auch intensiv auf die entsprechenden Verlautbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger eingegangen, die beschreiben, auf welche Art und Weise die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen, von der die Höhe des Zuschusses abhängt, zu beachten ist.
Sie erhalten sowohl das rechtliche Hintergrundwissen als auch praktische Tipps und Hinweise für die Umsetzung.
Als technische Voraussetzungen sollten – neben einer schnellen Internetverbindung – ein Headset bzw. Mikro und Lautsprecher vorhanden sein. Pro Teilnehmer ist ein eigener PC/Laptop erforderlich.
Dieses Seminar ist als firmeninternes Seminar buchbar. Selbstverständlich können die Themenschwerpunkte nach Ihren individuellen Anforderungen zusammengestellt werden. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein individuelles Weiterbildungskonzept sowie ein unverbindliches Angebot.