
Timo Geiger
- Abteilungsleiter Prozessmanagement Versicherung / Beitragswesen bei einer großen deutschen Krankenkasse
- über 10 jährige Erfahrung in der gesetzlichen Krankenkasse
- mehrjährige Erfahrung als Dozent und Autor im Bereich Sozialversicherung
Das Bundeskabinett hat am 05. April 2023 das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll Ende Juni 2023 den Bundesrat passieren und bereits zum 01. Juli 2023 in Kraft treten.
Kerninhalt des Gesetzes ist eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge. Ab dem 01. Juli 2023 müssen Kinder bei der Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Arbeitgeber müssen nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss die Berücksichtigung der Kinder für Arbeitnehmer übernehmen, was zusätzliche Aufwände in der Entgeltabrechnung bedeutet.
In unserem Seminar „Geplante Änderungen in der Pflegeversicherung“ vermittelt Ihnen unser Dozent die geplanten Änderungen zum 01.07.2023 und macht Sie mit allen Besonderheiten vertraut. Sie erfahren, welche Aspekte Sie als Arbeitgeber im Kontext der Neuregelung beachten müssen.
Als technische Voraussetzungen sollten – neben einer schnellen Internetverbindung – ein Headset bzw. Mikro und Lautsprecher vorhanden sein. Pro Teilnehmer ist ein eigener PC/Laptop erforderlich.
Prüfen Sie vorab die spezifischen Voraussetzungen für Ihr Online-Seminar.
Dieses Seminar ist als firmeninternes Seminar buchbar. Selbstverständlich können die Themenschwerpunkte nach Ihren individuellen Anforderungen zusammengestellt werden. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein individuelles Weiterbildungskonzept sowie ein unverbindliches Angebot.