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Archiv für die Kategorie ‘Fachbeiträge’

Elektronische Lohnsteuerkarte um ein weiteres Jahr verschoben !

veröffentlicht von Uwe Frank
Samstag, 03.12.2011
Kategorie Fachbeiträge

Nun ist die Katze aus dem Sack. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verschiebt sich um ein weiteres ganzes Jahr aufgrund „unerwarteter technischer Probleme“. Verpflichtender Startzeitpunkt wird nun frühestens der 1.1.2013 sein ! In wenigen Tagen soll ein klarstellendes BMF-Schreiben herausgegeben werden, welches die genauen Details u.a. wie im Übergangszeitraum zu verfahren ist, regelt.

Hier schon mal vorab die wichtigsten Kernaussagen:

  • Die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) bleiben weiterhin gültig. Die dort enthaltenen Daten sind zur Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2012 zu Grunde zu legen.
  • Wenn sich die Lohnsteuerabzugsmerkmale gegenüber 2011 nicht ändern, ist von den Arbeitnehmern nichts Weiteres zu unternehmen. Die dem Arbeitgeber vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten weiter.
  • Die Lohnsteuerkarten 2011 bzw. Ersatzbescheinigungen 2011 dürfen vom Arbeitgeber nicht vernichtet werden. Sie sind dem Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und müssen ggf. beim neuen Arbeitgeber vorgelegt werden im Übergangszeitraum 2012.
  • Wenn zu Beginn des Jahres 2012 die Lohnsteuerabzugsmerkmale von den bisherigen abweichen, können die Arbeitgeber die aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale vereinfachend auch durch folgende amtliche Bescheinigungen nachweisen:
    • Mitteilung des Finanzamtes über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (wurde im Oktober allen Bürgern zugeschickt) oder
    • Ausdruck des Finanzamtes mit den ab dem 1.1.2012 gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
    • Diese beiden vereinfachenden Bescheinigungen gelten jedoch nur dann, wenn dem Arbeitnehmer auch gleichzeitig die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 vorliegt.
    • Die vereinfachte Nachweismöglichkeit besteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer in 2012 ein neues erstes Beschäftigungsverhältnis aufnimmt.
    • Für Arbeitnehmer die eine erstmalige Beschäftigung in 2012 aufnehmen, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung (Ersatzbescheinigung 2012 ) der relevanten Lohnsteuerdaten aus.

Nehmen wir das alles mit Humor! Frohes Schaffen und eine gute Zeit.

Uwe Frank

ELStAM-Daten sollten überprüft werden

veröffentlicht von Uwe Frank
Sonntag, 30.10.2011
Kategorie Fachbeiträge

Fehlerhafte ELStAM-Daten – BdSt rät Steuerzahlern, Post vom Finanzamt kritisch zu prüfen

BdSt, Pressemitteilung vom 26.10.2011

In den vergangen Tagen haben viele Steuerzahler Post vom Finanzamt erhalten. Das Schreiben enthielt die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun zeichnet sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft sind. Dies ist für die betroffenen Steuerzahler sehr ärgerlich, denn nun müssen sie aktiv werden und beim Finanzamt eine Korrektur beantragen. Weiterlesen »

Die elektronische Steuerkarte kommt endlich !

veröffentlicht von Uwe Frank
Freitag, 14.10.2011
Kategorie Fachbeiträge

Mitarbeiterinformation ist sinnvoll

Ab 1.1.2012 scheint es nun endlich mit der schon länger angekündigten Einführung zur elektronischen Lohnsteuerkarte zu klappen. In diesem Zusammenhang werden die Beschäftigten mit Sicherheit zunehmend mit diversen Fragen an die Personalabteilungen herantreten. Dies wird umso mehr geschehen, weil jetzt im Oktober von den Finanzämtern an alle Arbeitnehmer und Firmenrentner ein persönliches Informationsschreiben geschickt wird. Obwohl die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter über die Abläufe der elektronischen Lohnsteuerkarte zu informieren, könnte es sinnvoll sein, die Beschäftigten vorab über bestimmte grundlegende Regelungen und Vorgehensweisen zu informieren. Daher haben wir Ihnen hier die wichtigsten Infos, die Mitarbeiter interessieren könnten, zusammengefasst. Diese Zusammenfassung können Sie vielleicht als Basis für eine allgemeine Info für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden.