Vor wenigen Tagen hat die Koalition die Anhebung der Grenze für Geringfügigkeit (Minijob) und der Gleitzonenbeschäftigung (Midijob) beschlossen. Die geplanten Änderungen sollen jedoch frühestens Mitte 2012 in Kraft treten. Im Moment handelt es sich nur um einen reinen Koalitionsbeschluss.
Im Wesentlichen soll sich folgendes ändern:
- Anhebung der Grenze für Minijobs von bisher 400 € auf 450 €
- Minijobs sollen dann grundsätzlich ab dem ersten Euro versicherungspflichtig in der Rentenversicherung werden. Wenn der Arbeitnehmer das nicht wünscht, kann er die RV-Pflicht abwählen (praktisch Umkehrung des bisherigen Prinzips – Aufstockung zur RV-Pflicht möglich)
- Die Grenze für die Gleitzonenbeschäftigung soll von bisher 800 € auf 850 € bzw. eventuell sogar auf 900 € angehoben werden. Dadurch würde es sicherlich zu mehr Gleitzonenfällen als bisher in der Praxis kommen.
Die momentane freiwillige Aufstockungsoption in der Rentenversicherung (ab 2012 4,6% RV-Beitrag für den Arbeitnehmer) hat einige Vorteile, z.B.:
- Erwerb von Pflichtbeitragszeiten, die für alle Wartezeiten zählen (z.B. Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte),
- Erwerb bzw. Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente,
- Erwerb des Anspruchs auf Reha-Leistungen,
- Erwerb der “Riester-Berechtigung”
Die genannten Vorteile wären dann automatisch gegeben, wenn für Minijobs eine grundsätzliche RV-Pflicht beschlossen wird.
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