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ELStAM-Daten sollten überprüft werden

veröffentlicht von Uwe Frank
Sonntag, 30. Oktober 2011
Kategorie Fachbeiträge

Fehlerhafte ELStAM-Daten – BdSt rät Steuerzahlern, Post vom Finanzamt kritisch zu prüfen

BdSt, Pressemitteilung vom 26.10.2011

In den vergangen Tagen haben viele Steuerzahler Post vom Finanzamt erhalten. Das Schreiben enthielt die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun zeichnet sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft sind. Dies ist für die betroffenen Steuerzahler sehr ärgerlich, denn nun müssen sie aktiv werden und beim Finanzamt eine Korrektur beantragen.

Fehler treten vor allem bei den Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination III/V und bei der Übernahme der Behindertenpauschbeträge auf. Unter Umständen ist auch das falsche Finanzamt ausgewiesen. Steuerzahler sollten die übersandten Daten auf jeden Fall akribisch prüfen und bei Abweichungen das Finanzamt kontaktieren. Vor allem Änderungen, die sich nach dem 16. September 2011 ergeben haben, sind bei den gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen noch nicht berücksichtigt.

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren sollte eigentlich bereits im Jahr 2011 funktionieren. Aufgrund technischer Probleme wurde das Projekt auf das Jahr 2012 verschoben. Nach der Panne bei den falsch übermittelten Daten ist aber fraglich, ob der Termin 1. Januar 2012 gehalten werden kann.



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