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Papierlohnsteuerkarte – die letzte !!!

veröffentlicht von Uwe Frank
Sonntag, 10. Oktober 2010
Kategorie Fachbeiträge

Die Papierlohnsteuerkarte des Jahres 2010 wird die letzte ihrer Art sein.  Ab 2012 soll dann die elektronische Lohnsteuerkarte kommen. Im Übergangsjahr 2011 wird die Steuerkarte des Jahres 2010 mit allen Eintragungen grundsätzlich weitergelten. Deshalb darf die Steuerkarte 2010 keinesfalls am Ende des Jahres durch den Arbeitgeber vernichtet werden. Falls sich lohnsteuerliche Merkmale, z.B. Steuerklasse, Konfession usw (nicht  aber Freibeträge) ändern, die eine höher Lohnsteuer als zuvor bewirken, sind Arbeitnehmer verpflichtet diese neuen Eintragungen auf ihrer bisherigen Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vornehmen zu lassen. Überhaupt werden die Finanzämter zukünftig nahezu alle Aufgaben in Zusammenhang mit der Lohnsteuerkarte übernehmen. Nur melderechtliche und standesamtliche Änderungen, wie z.B. Kirchenzugehörigkeit, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod, werden weiterhin von den Gemeinden und Bürgerbüros erledigt. In einer von der Finanzverwaltung herausgegebenen Broschüre finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.



Ein Kommentar zu “Papierlohnsteuerkarte – die letzte !!!”

  1. Doreen sagt:

    Die Lohnsteuerkarte hat mir sowieso immer nur Ärger bereitet, wenn es darum ging, einen neuen Arbeitsplatz anzutreten und die Lohnsteuerkarte vom ehemaligen Arbeitgeber zurück zu fordern. Das dauerte immer ewig.

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